In Rheinland-Pfalz nehmen die Abteilungen Landentwicklung und Ländlichen Bodenordnung der 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) die Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde wahr.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Vorbereitung und Bildung von regionalen Entwicklungsschwerpunkten gemäß Leitlinie "Ländliche Bodenordnung"
- Erstellung projektbezogener agrarstruktureller Voruntersuchungen
- Ländliche Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz -Planung, Finanzierung und Umsetzung
- freiwilliges Nutzungstauschverfahren
- Förderung des Wirtschaftswegebaues außerhalb von Bodenordnungsverfahren.
Siehe auch Obere Flurbereinigungsbehörde und Oberste Flurbereinigungsbehörde |