Anträge auf den neuen SKN-Ausweis

Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises Pflanzenschutz gemäß § 9 PflSchG

Antragsteller, die über einen Internetanschluss verfügen, bitte UNBEDINGT Ihren Antrag über die Datenbank stellen:












Dem Antrag ist die Kopie des Zeugnisses beizufügen, mit welchem die Sachkunde im Pflanzenschutz (Gesellenbrief, Sachkundezeugnis, etc.) erlangt wurde.



Klicken Sie oben auf "zur online Antragstellung", es öffnet sich ein neues Fenster.

Dort finden Sie links

Wenn Sie dieses Feld anklicken können Sie einmalig und schnell Ihren Antrag auf Ausstellung eines SKN stellen. Geben Sie die Daten direkt ein, tippen Sie den Captcha Code ein und klicken auf "Weiter". Auf der nächsten Seite wählen Sie die Dienststelle aus und klicken wieder auf "Weiter". Wählen Sie dann die Antragsart (Anwendung (=Ausbringen), Abgabe (=Verkauf) oder beides) aus und bestätigen Sie die beiden Felder für Deutschkenntnisse und Zustimmung Datenschutz. Danach haben Sie die Möglichkeit gescannte oder fotografierte Zeugnisse hochzuladen (oder alternativ das Häkchen für den Postweg zu setzen). Nun müssen Sie nur noch "Antrag stellen" klicken und auf der nächsten Seite mit "Ja" bestätigen. Bei Änderungswünschen können Sie uns anrufen oder schreiben, wir helfen Ihnen gerne.

Desweiteren beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe auf der Website.

Vielen Dank

Kurzinformationen zur Sachkunde im Pflanzenschutz

  • Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen zum Sachkundenachweis und zu Fortbildungsveranstaltungen im Pflanzenschutz. Alle Informationen erhalten Sie ebenfalls im Sachkundeportal unter www.dlr.rlp.de
  • Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie spätestens ab 26.11.2015. Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de
    Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen.
  • Sie fügen dem Antrag Ihr Zeugnis (Kopie) hinzu, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis. Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststelle (Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach bzw. Breitenweg 71, 67435 Neustadt) oder per Telefax an 0671 928 965 46 (Bad Kreuznach) bzw. 06321 671 387 (Neustadt).
    Altsachkundige bzw. Neusachkundige deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
  • Was bedeuten die Antragsarten "Anwendung" und "Abgabe"?
    "Anwendung" = Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
    "Abgabe" = Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
  • Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht.
  • Es ist nicht erforderlich, den Antrag unterschrieben zusätzlich mit der Post zu senden.
  • Es kann bis zu 6 Monaten dauern, bis wir Ihren Antrag bearbeiten können. Sie erhalten dann einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro).
  • Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
  • Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen. Der erste Fortbildungszeitraum hat für Altsachkundige am 01.01.2013 begonnen und endet am 31.12.2015. Für Neusachkundige beginnt der erste Fortbildungszeitraum mit dem Datum des Bewilligungsbescheides für den neuen SKN. Der Beginn des 1. Fortbildungszeitraums ist auf der Rückseite der SKN-Karte vermerkt.
  • Termine für Fortbildungen oder für mehrtägige Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde können Sie im Sachkundeportal finden.
  • Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen kosten 10 Euro, sie werden zusammen mit der Rechnung nach der Veranstaltung per Post zugesandt. Dies kann ebenfalls längere Zeit in Anspruch nehmen.
  • Die Reihenfolge der Bearbeitung erfolgt nicht zwingend chronologisch. Je nach Berufsabschluss kann die Überprüfung und somit die Bearbeitungszeit länger oder kürzer ausfallen.

Darüber hinaus gehende Anliegen beantwortet das Sachkunde-Team gerne:


Anne.Dreher@dlr.rlp.de     www.Pflanzenschutz.rlp.de