Förderung für Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU) - EL-0403

Stand: 02/15/2024
Wer wird gefördert?
  • landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion).
  • Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,
    • bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder
    • die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolge
  • Kooperationen


Was wird gefördert?
  • Maschinen und Geräte für den Einsatz in amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen
    • Mechanische Unkrautbekämpfung in Steillagenrebflächen
    • Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen
    • Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau
  • Extensive Bodenbewirtschaftung
  • Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
  • Sonstige ökologische Umweltinvestitionen


Wie wird gefördert?
  • Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft einschließlich entsprechend notwendiger digitaler Techniken:
    • bei Maschinenförderung förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen ab 5.000 €
    • Fördersatz: 40 % der förderfähigen Kosten
  • 5 Mio. Euro förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt.


Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
  • Vorwegbuchführung
  • Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen
  • Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens
  • mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
  • Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
  • Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
  • Prosperitätsgrenze: 200.000 Euro
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro
  • Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
  • Bei Förderung bestimmter Investitionen die Bewirtschaftung von Rebflächen


Förderausschlüsse
  • Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
  • Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren
  • Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
  • Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden
  • Unternehmen oder Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten


Nicht gefördert werden:
  • Ersatzinvestitionen
  • Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können
  • Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden


Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.

Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:

Antrag
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex
Anlage Sanktionsvertrag
Ergänzendes Formular zum EFP Antrag für die Maßnahme FISU
vereinf. Investitionskonzept
Merkblatt
Vergabe/Vergleichsangebote
Bieterverzeichnis
KMU-Prüfung
Kreditbereitschaftserklärung
Steillagennachweis
Bescheinigung der Umsatzerlöse
Leitfaden zur
Vorhabenbeschreibung
GAP-Kurzbeschreibung
Anlage 1 FISU Maschinenliste
Auszug GAP-Auswahlkriterien


Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier

Auswahlverfahren 2024/2025 FISU
Förderverfahren
Termine der Auswahlverfahren
für vollständig vorliegende Anträge bis zum
Budget EUR
Ergebnis
(gebundene Mittel)
GAP-SP EL-0403
20.03.2024
31.01.2024
2.200.000,00
GAP-SP EL-0403
Herbst/Sommer 2024
Sommer 2024
GAP-SP EL-0403
20.03.2025
31.01.2025

Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.



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