Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion).
- Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,
- bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder
- die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolge
- Kooperationen
Was wird gefördert?
- Maschinen und Geräte für den Einsatz in amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen
- Mechanische Unkrautbekämpfung in Steillagenrebflächen
- Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen
- Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau
- Extensive Bodenbewirtschaftung
- Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Sonstige ökologische Umweltinvestitionen
Wie wird gefördert?
- Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft einschließlich entsprechend notwendiger digitaler Techniken:
- bei Maschinenförderung förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen ab 5.000 €
- Fördersatz: 40 % der förderfähigen Kosten
- 5 Mio. Euro förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
- Vorwegbuchführung
- Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen
- Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens
- mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
- Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
- Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
- Prosperitätsgrenze: 200.000 Euro
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro
- Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
- Bei Förderung bestimmter Investitionen die Bewirtschaftung von Rebflächen
Förderausschlüsse
- Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
- Unternehmen im Insolvenzverfahren
- Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
- Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden
- Unternehmen oder Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten
Nicht gefördert werden:
- Ersatzinvestitionen
- Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können
- Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden
Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.
Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
Antrag | |
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex | |
Anlage Sanktionsvertrag | |
Ergänzendes Formular zum EFP Antrag für die Maßnahme FISU | |
vereinf. Investitionskonzept | |
Merkblatt | |
Vergabe/Vergleichsangebote | |
Bieterverzeichnis | |
KMU-Prüfung | |
Kreditbereitschaftserklärung | |
Steillagennachweis | |
Bescheinigung der Umsatzerlöse | |
Leitfaden zur
Vorhabenbeschreibung | |
GAP-Kurzbeschreibung | |
Anlage 1 FISU Maschinenliste | |
Auszug GAP-Auswahlkriterien | |
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Auswahlverfahren 2024/2025 FISU |
Förderverfahren | Termine der Auswahlverfahren | für vollständig vorliegende Anträge bis zum | Budget EUR | Ergebnis
(gebundene Mittel) |
GAP-SP EL-0403 | 20.03.2024 | 31.01.2024 | 2.200.000,00 | |
GAP-SP EL-0403 | Herbst/Sommer 2024 | Sommer 2024 | | |
GAP-SP EL-0403 | 20.03.2025 | 31.01.2025 | | |
Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
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