Allgemeine Informationen Sachkundenachweise

Antragsteller, die über einen Internetanschluss verfügen, bitte UNBEDINGT Ihren Antrag über die Datenbank stellen:








Bitte vermeiden Sie Doppel- und Mehrfachantragstellungen!
Möchten Sie nachträglich Ihre Angaben ändern, so rufen Sie uns bitte zur Veranlassung an.



Für die Antragstellung in Rheinland-Pfalz bitte nachfolgende Punkte beachten:
  • Die Bearbeitung der Antragstellung auf den neuen Sachkundenachweis (SKN) ist gebührenpflichtig; Kosten € 30,- für den Bewilligungsbescheid inklusive SKN im Scheckkartenformat.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag.
  • Antragsteller, die ihren Antrag jetzt stellen, müssen mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen rechnen. Sie erhalten zuerst den entsprechenden Bewilligungsbescheid, in selteneren Fällen evtl. auch einen Ablehnungsbescheid, zusammen mit dem Gebührenbescheid. Die SKN-Karte wird erst nach Zahlungseingang versandt.
  • Bei offensichtlich unvollständigen Anträgen oder mit Sicherheit nicht möglicher Bewilligung, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf; Sie haben dann die Möglichkeit Unterlagen nachzureichen oder den Antrag auch komplett zurückzuziehen.
  • Dem Antrag ist die Kopie des Zeugnisses beizufügen, mit welchem die Sachkunde im Pflanzenschutz (Gesellenbrief, Sachkundezeugnis, etc.) erlangt wurde.
  • Beachten Sie bitte die im Anhang aufgeführten Ausfüllhinweise.



Bei Unklarheiten bitte vorab Kontakt mit den aufgeführten Ansprechpartnern aufnehmen.

Kurzinformationen zur Sachkunde im Pflanzenschutz

  • Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen zum Sachkundenachweis und zu Fortbildungsveranstaltungen im Pflanzenschutz. Alle Informationen erhalten Sie ebenfalls im Sachkundeportal unter www.dlr.rlp.de
  • Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie spätestens ab 26.11.2015. Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de
    Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen.
  • Sie fügen dem Antrag Ihr Zeugnis (Kopie) hinzu, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis. Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststelle (Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach bzw. Breitenweg 71, 67435 Neustadt) oder per Telefax an 0671 928 965 46 (Bad Kreuznach) bzw. 06321 671 387 (Neustadt).
    Altsachkundige bzw. Neusachkundige deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch einen Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz, der nicht älter als drei Jahre ist.
  • Was bedeuten die Antragsarten "Anwendung" und "Abgabe"?
    "Anwendung" = Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
    "Abgabe" = Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
  • Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht.
  • Es ist nicht erforderlich, den Antrag unterschrieben zusätzlich mit der Post zu senden.
  • Es kann bis zu 8 Wochen dauern, bis wir Ihren Antrag bearbeiten können. Sie erhalten dann einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro).
  • Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
  • Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen. Der erste Fortbildungszeitraum hat für Altsachkundige am 01.01.2013 begonnen und endete am 31.12.2015. Für Neusachkundige beginnt der erste Fortbildungszeitraum mit dem Datum des Bewilligungsbescheides für den neuen SKN. Der Beginn des 1. Fortbildungszeitraums ist auf der Rückseite der SKN-Karte vermerkt.
  • Termine für Fortbildungen oder für mehrtägige Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde können Sie im Sachkundeportal finden.
  • Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen kosten 10 Euro, sie werden zusammen mit der Rechnung nach der Veranstaltung per Post zugesandt. Dies kann ebenfalls längere Zeit in Anspruch nehmen.
  • Die Reihenfolge der Bearbeitung erfolgt nicht zwingend chronologisch. Je nach Berufsabschluss kann die Überprüfung und somit die Bearbeitungszeit länger oder kürzer ausfallen.

Darüber hinaus gehende Anliegen beantwortet das Sachkunde-Team gerne:
  • Frau Jung, Telefon 0671 820-4223, E-Mail: christiane.jung@dlr.rlp.de (Bad Kreuznach)
  • Frau Jendrzejowski, Telefon 06321 671-552, E-Mail: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.de (Neustadt/W.)


Anne.Dreher@dlr.rlp.de     www.Pflanzenschutz.rlp.de