Sonstige investive Maßnahmen

Neben der ländlichen Bodenordnung sind weitere investive Maßnahmen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen bzw. landwirtschaftsnahen Tätigkeiten im ländlichen Raum förderbar.

Hierzu gehören:

- dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale

- die Anlage von
Schutzpflanzungen und vergleichbaren landwirtschaftsverträglichen Anlagen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft

- die
Kooperation von Landwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum

- Stationäre
Transporteinrichtungen zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen und die Instandsetzung von Weinbergsmauern zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen

- der
Neubau befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege oder die Befestigung von bisher nicht oder nicht ausreichend befestigten Verbindungswegen und landwirtschaftlichen Wegen



Ländliche Wege dienen der inneren Verkehrserschließung des ländlichen Raumes. Sie sind Transportachsen für den langsameren landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr, der grundsätzlich von dem schnelleren übergeordneten Straßenverkehr ferngehalten werden soll.

Gut ausgebaute ländliche Wege sind eine wichtige Voraussetzung für eine leistungsfähige, zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft. Zugleich stellen ländliche Wege die Erschließungsachsen und Erlebnisrouten für den ländlichen Tourismus dar, insbesondere dann, wenn die Wege in naturnaher, umweltverträglicher Bauweise hergestellt und harmonisch in die Landschaft eingebunden sind.




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