Verwirklichung der von Raumordnung, Landesplanung und Bauleitplanung vorgegebenen Entwicklungsziele für den Ländlichen Raum durch gezieltes Flächenmanagement.
Besonders wichtige Teilbereiche sind
- die Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für eine leistungsfähige, nachhaltige und umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft
- die Sicherung und Wiederherstellung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes.
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