Freiwilliger Nutzungstausch


Der Freiwillige Nutzungstausch ist ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Bodenordnungsverfahren. Es dient zur Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse und Schaffung von betriebsorientierten Wirtschaftseinheiten und damit gleichzeitig der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie der Sicherung einer nachhaltigen Landnutzung. Auf der Basis von Pachtverträgen werden Wirtschaftsflächen (dazu gehören auch selbst bewirtschaftete Eigentumsflächen) zwischen den Landwirten getauscht, während das Eigentum an den Grundstücken unverändert bleibt.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit dem freiwilligen Nutzungstausch die Arrondierung (Zusammenlegung) von Flächen auf Pachtbasis zu rationellen und wettbewerbsfähigen Bewirtschaftungseinheiten. Zur langfristigen Sicherung dieser Einheiten werden Pachtverträge mit einer mindestens 10-jährigen Laufzeit abgeschlossen. Für die Bereitschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer zur Mitwirkung bei dieser Initiative erhalten diese eine einmalige Prämie von 200 € je Hektar verpachtete landwirtschaftliche Nutzfläche. Sie sichern sich damit langfristig regelmäßige Pachteinnahmen sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und damit Werterhaltung Ihrer Grundstücke. Für die Bewirtschafter verbessern sich durch den Nutzungstausch die Produktionsbedingungen erheblich, insbesondere aufgrund der Vergrößerung der Schläge und der damit verbundenen Einsparung von Arbeitszeit, Lohn- und Maschinenkosten. Zudem erhöht sich durch die langfristigen Pachtverträge die Planungssicherheit.

Der freiwillige Nutzungstausch lebt von der aktiven Mitarbeit der beteiligten Bewirtschafter, sie sind Motor eines solchen Verfahrens! Der Nutzungstausch ist nicht an eine Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz gebunden. Um die Ergebnisse der Eigentumsregelungen zusätzlich zu optimieren, kann der Nutzungstausch in Gemarkungen durchgeführt werden, die bereits durch eine Flurbereinigung neu geordnet wurden. Er kann aber auch einem Flurbereinigungsverfahren vorgeschaltet werden, um bereits vor der Neuordnung des Eigentums kurzfristig Vorteile bei der Bewirtschaftung zu erzielen.


Ziele der Förderung sind die Zusammenlegung von Einzelflächen auf Pachtbasis zu wirtschaftlich nutzbaren Bewirtschaftungseinheiten, die langfristige Sicherung der Bewirtschaftungseinheiten durch Pachtverträge mit mindestens 10-jähriger Laufzeit und die Nutzung bzw. Offenhaltung der Landschaft.

Höhe der Förderung: Prämien in Höhe von 200 € je Hektar für die Verpächter

Förderungsvoraussetzungen: Mindestgröße der arrondierten Einheit 5 Hektar und Vergrößerung der bisher vorhandenen Einheit um mindestens 3 Verpächter oder 20 % der Fläche



Ablauf eines freiwilligen Nutzungstausches

  1. Die Initiative geht von den Bewirtschaftern aus. Bekunden einer oder mehrere Landwirte beim zuständigen DLR Interesse an einem Nutzungstausch, werden von den Mitarbeitern des DLR zunächst ausführliche persönliche Gespräche mit den potentiellen Tauschpartnern geführt, um die Rahmenbedingungen abzustecken.

  2. Erscheint die Umsetzung eines Nutzungstauschs möglich und sinnvoll, wird durch das DLR das voraussichtliche Tauschgebiet vorläufig grob abgegrenzt und es wird abgestimmt, ob naturschutzfachliche Belange (z.B. Schutzgebiete) einem Nutzungstausch entgegenstehen könnten.

  3. Nach Erstellung einer Besitzstandskarte und Erkundung des Tauschgebietes durch die Mitarbeiter des DLR findet ein Termin mit den voraussichtlich beteiligten Landwirten statt, in dem allgemeine Informationen über Zweck und Möglichkeiten des Nutzungstausch und die Vorgehensweise gegeben werden. Offene Fragen und die Besitzstandsverhältnisse können geklärt werden. Probleme, Ideen, Anregungen und Vorschläge werden besprochen und für die weitere Arbeit notiert.

  4. Das DLR erarbeitet auf dieser Grundlage einen Vorschlag für ein Tauschkonzept. In einem weiteren Termin mit den Landwirten werden das Tauschkonzept vorgestellt und Tauschverhandlungen geführt. Kritikpunkte können sofort gemeinsam besprochen werden und die Lösung in das Konzept eingearbeitet werden. Evtl. ist es aber auch erforderlich, dass die Mitarbeiter des DLR die Kritik zunächst nur aufnehmen, das Konzept überarbeiten und erst in einem weiteren Termin einvernehmlich mit den Bewirtschaftern abstimmen.

  5. Der fertige Nutzungsplan wird schließlich allen beteiligten Landwirten am runden Tisch vorgestellt. Jeder Landwirt hat dann seine Zustimmung zu bekunden. Es wird geklärt, ob der Einzug von Wegen (Mitbewirtschaftung der Wege) durch Pacht gewünscht ist, und das DLR führt eventuell erforderliche Gespräche mit Ortsgemeinde und Naturschutzbehörde.

  6. Einzelpachtverträge mit integrierten Förderanträgen werden vom DLR erstellt und den jeweiligen Pächtern zugesandt, die die Verträge von den Verpächtern unterschreiben lassen und ein Exemplar an das DLR zurücksenden.

  7. Das DLR bewilligt die Förderung und zahlt (nach Rechtskraft) die Prämien aus, gegebenenfalls erforderliche landespflegerische Maßnahmen werden umgesetzt.

Weitere Informationen zum freiwilligen Nutzungstausch sind in verschiedenen Broschüren (Nachrichten aus der LKV – Sonderheft Nutzungstausch, Freiwilliger Nutzungstausch - Zwei Anwendungsbeispiele, FNT und BZ Albessen(?), FNT Rodenbach(?)) enthalten. Diese finden Sie in der Menüleiste unter "Infomaterial".


Beispiel Adenbach (Landkreis Kusel)


Vor dem Nutzungstausch bewirtschafteten die beiden beteiligten Landwirte 16 Besitzstücke mit einer durchschnittlichen Größe von 3,1 ha und durchschnittlich 230 m Schlaglänge. Nach dem Nutzungstausch haben sich die Zahlen folgendermaßen verändert: Es existieren noch 4 Besitzstücke mit durchschnittlich 13,3 ha Größe und 570 m Schlaglänge.




Beispiel Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern)

Auch die Ergebnisse des freiwilligen Nutzungstauschs in Rodenbach belegen die Wirksamkeit dieses Bodenordnungsverfahrens:
vorher: 106 Besitzstücke mit durchschnittlich 3,0 ha Größe und 350 m Schlaglänge
nachher: 10 Besitzstücke mit durchschnittlich 32,0 ha Größe und 750 m Schlaglänge




Der Freiwillige Nutzungstausch ist ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Bodenordnungsverfahren. Es dient zur Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse und Schaffung von betriebsorientierten Wirtschaftseinheiten und damit gleichzeitig der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie der Sicherung einer nachhaltigen Landnutzung. Auf der Basis von Pachtverträgen werden Wirtschaftsflächen (dazu gehören auch selbst bewirtschaftete Eigentumsflächen) zwischen den Landwirten getauscht, während das Eigentum an den Grundstücken unverändert bleibt.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit dem freiwilligen Nutzungstausch die Arrondierung (Zusammenlegung) von Flächen auf Pachtbasis zu rationellen und wettbewerbsfähigen Bewirtschaftungseinheiten. Zur langfristigen Sicherung dieser Einheiten werden Pachtverträge mit einer mindestens 10-jährigen Laufzeit abgeschlossen. Für die Bereitschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer zur Mitwirkung bei dieser Initiative erhalten diese eine einmalige Prämie von 200 € je Hektar verpachtete landwirtschaftliche Nutzfläche. Sie sichern sich damit langfristig regelmäßige Pachteinnahmen sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und damit Werterhaltung Ihrer Grundstücke. Für die Bewirtschafter verbessern sich durch den Nutzungstausch die Produktionsbedingungen erheblich, insbesondere aufgrund der Vergrößerung der Schläge und der damit verbundenen Einsparung von Arbeitszeit, Lohn- und Maschinenkosten. Zudem erhöht sich durch die langfristigen Pachtverträge die Planungssicherheit.

Der freiwillige Nutzungstausch lebt von der aktiven Mitarbeit der beteiligten Bewirtschafter, sie sind Motor eines solchen Verfahrens! Der Nutzungstausch ist nicht an eine Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz gebunden. Um die Ergebnisse der Eigentumsregelungen zusätzlich zu optimieren, kann der Nutzungstausch in Gemarkungen durchgeführt werden, die bereits durch eine Flurbereinigung neu geordnet wurden. Er kann aber auch einem Flurbereinigungsverfahren vorgeschaltet werden, um bereits vor der Neuordnung des Eigentums kurzfristig Vorteile bei der Bewirtschaftung zu erzielen.


Ziele der Förderung sind die Zusammenlegung von Einzelflächen auf Pachtbasis zu wirtschaftlich nutzbaren Bewirtschaftungseinheiten, die langfristige Sicherung der Bewirtschaftungseinheiten durch Pachtverträge mit mindestens 10-jähriger Laufzeit und die Nutzung bzw. Offenhaltung der Landschaft.

Höhe der Förderung: Prämien in Höhe von 200 € je Hektar für die Verpächter

Förderungsvoraussetzungen: Mindestgröße der arrondierten Einheit 5 Hektar und Vergrößerung der bisher vorhandenen Einheit um mindestens 3 Verpächter oder 20 % der Fläche



Ablauf eines freiwilligen Nutzungstausches

  1. Die Initiative geht von den Bewirtschaftern aus. Bekunden einer oder mehrere Landwirte beim zuständigen DLR Interesse an einem Nutzungstausch, werden von den Mitarbeitern des DLR zunächst ausführliche persönliche Gespräche mit den potentiellen Tauschpartnern geführt, um die Rahmenbedingungen abzustecken.

  2. Erscheint die Umsetzung eines Nutzungstauschs möglich und sinnvoll, wird durch das DLR das voraussichtliche Tauschgebiet vorläufig grob abgegrenzt und es wird abgestimmt, ob naturschutzfachliche Belange (z.B. Schutzgebiete) einem Nutzungstausch entgegenstehen könnten.

  3. Nach Erstellung einer Besitzstandskarte und Erkundung des Tauschgebietes durch die Mitarbeiter des DLR findet ein Termin mit den voraussichtlich beteiligten Landwirten statt, in dem allgemeine Informationen über Zweck und Möglichkeiten des Nutzungstausch und die Vorgehensweise gegeben werden. Offene Fragen und die Besitzstandsverhältnisse können geklärt werden. Probleme, Ideen, Anregungen und Vorschläge werden besprochen und für die weitere Arbeit notiert.

  4. Das DLR erarbeitet auf dieser Grundlage einen Vorschlag für ein Tauschkonzept. In einem weiteren Termin mit den Landwirten werden das Tauschkonzept vorgestellt und Tauschverhandlungen geführt. Kritikpunkte können sofort gemeinsam besprochen werden und die Lösung in das Konzept eingearbeitet werden. Evtl. ist es aber auch erforderlich, dass die Mitarbeiter des DLR die Kritik zunächst nur aufnehmen, das Konzept überarbeiten und erst in einem weiteren Termin einvernehmlich mit den Bewirtschaftern abstimmen.

  5. Der fertige Nutzungsplan wird schließlich allen beteiligten Landwirten am runden Tisch vorgestellt. Jeder Landwirt hat dann seine Zustimmung zu bekunden. Es wird geklärt, ob der Einzug von Wegen (Mitbewirtschaftung der Wege) durch Pacht gewünscht ist, und das DLR führt eventuell erforderliche Gespräche mit Ortsgemeinde und Naturschutzbehörde.

  6. Einzelpachtverträge mit integrierten Förderanträgen werden vom DLR erstellt und den jeweiligen Pächtern zugesandt, die die Verträge von den Verpächtern unterschreiben lassen und ein Exemplar an das DLR zurücksenden.

  7. Das DLR bewilligt die Förderung und zahlt (nach Rechtskraft) die Prämien aus, gegebenenfalls erforderliche landespflegerische Maßnahmen werden umgesetzt.

Weitere Informationen zum freiwilligen Nutzungstausch sind in verschiedenen Broschüren (Nachrichten aus der LKV – Sonderheft Nutzungstausch, Freiwilliger Nutzungstausch - Zwei Anwendungsbeispiele, FNT und BZ Albessen(?), FNT Rodenbach(?)) enthalten. Diese finden Sie in der Menüleiste unter "Infomaterial".


Beispiel Adenbach (Landkreis Kusel)


Vor dem Nutzungstausch bewirtschafteten die beiden beteiligten Landwirte 16 Besitzstücke mit einer durchschnittlichen Größe von 3,1 ha und durchschnittlich 230 m Schlaglänge. Nach dem Nutzungstausch haben sich die Zahlen folgendermaßen verändert: Es existieren noch 4 Besitzstücke mit durchschnittlich 13,3 ha Größe und 570 m Schlaglänge.



    www.Landentwicklung.rlp.de