Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Für diese Verfahrensart gelten Vereinfachungen gegenüber einem Regelflurbereinigungsverfahren, wie
der entscheidende Teil des
Flurbereinigungsbeschlusses
kann den
Beteiligten
in Abschrift übersandt oder öffentlich bekannt gemacht werden.
die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse kann mit der Bekanntgabe des
Flurbereinigungsplanes
verbunden werden.
von der Aufstellung des
Wege- und Gewässerplanes
mit landschaftspflegerischem Begleitplan (§ 41) kann abgesehen werden.
die
Ausführungsanordnung
und die
Überleitungsbestimmungen
können den
Beteiligten
in Abschrift übersandt oder öffentlich bekannt gemacht werden.