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Kooperationen zum Gewässerschutz in der Landwirtschaft | ||||||||||
Stand: 07/01/2025 | ||||||||||
"Es geht nicht darum, einen Schuldigen für hohe Nitratwerte zu finden. Es geht um den Willen, die Situation gemeinsam zu ändern." (Lena Rodenbusch, Wasserschutzberaterin RLP) Kooperationen sind freiwillige Zusammenschlüsse zwischen kommunalen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bzw. Getränkeherstellern (GH) und landwirtschaftlichen Betrieben, die im jeweiligen Wasserschutzgebiet bzw. definiertem Grund- und Trinkwassereinzugsbereich Flächen bewirtschaften. Unter fachlicher Betreuung und Beratung durch die Wasserschutzberatung (WSB) der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) finden auf vertraglicher Basis die Umsetzung und Durchführung gewässerschonender Maßnahmen durch Landwirte, Gärtner und Winzer auf landwirtschaftlichen Flächen statt. Die Anzahl etablierter Projekte umfasst derzeit 22 Wasserschutz-Kooperationen, in denen sich aktuell 273 landwirtschaftliche Betriebe engagieren. Dadurch werden auf 2.834 ha vorbeugende Maßnahmen zur Begrenzung von primär Nitrat-, aber auch von Phosphat- und Pflanzenschutzmittelbelastung ergriffen.
Projektkennblatt – Überblick Kooperationen Folgende Karte zeigt die räumliche Verteilung der Wasserschutz-Kooperationen innerhalb von Rheinland-Pfalz. Daneben finden Sie die Liste mit den jeweiligen Wasserversorgern bzw. Getränkeherstellern und dem Kooperationsschwerpunkt.
Projektkennblätter der Wasserschutzkooperationen: Jahresberichte – Zusammenfassung von Untersuchungsergebnissen und durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Kooperationsbetreuung Vorrangiges Ziel von Landwirten, Gärtnern und Winzern als Kooperationspartner ist die Durchführung einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung zur Begrenzung der Nitratbelastung von Grund- und Trinkwasser. Über die Anforderungen von Düngeverordnung (DüV) und Landesdüngeverordnung (LDüV) hinausgehende N-Untersuchungen von Boden und eingesetztem Wirtschaftsdünger tragen zur gezielten Bemessung des schlag- bzw. parzellenbezogenen N-Bedarfswerts bei, der als bindende Obergrenze ermittelt und mitgeteilt wird. Zusätzliche N-Bodenuntersuchungen im Spätherbst, vor Beginn der Sickerwasserperiode lassen Rückschlüsse auf die Nitratauswaschungsgefährdung zu (sog. "Herbst-Nmin-Wert"). Die Untersuchungsergebnisse sowie alle im Rahmen weiterer durchgeführter gewässerschonender Maßnahmen erhobenen Boniturdaten werden in einem Jahresbericht dokumentiert, der zum Nachweis geleisteter Arbeit sowie zur Interpretationsgrundlage und Ableitung von Beratungsaussagen dient. Jahresberichte Weinbaukooperationen:
Gewässerschonende Maßnahmen - Maßnahmenkatalog In den Kooperationen werden Maßnahmen zum Gewässerschutz auf Vorschlag der Wasserschutzberatung (WSB) der DLR in Rheinland-Pfalz und im Einvernehmen mit den WVU und GH auf freiwilliger Basis mit den Flächenbewirtschaftern vereinbart. Dabei werden die Ziele verfolgt: 1. Maßnahmen zum gewässerschonenden Umgang mit Nährstoffen 2. Maßnahmen zur gewässerschonenden Anbaugestaltung 3. Erfolgsorientierte und nährstoffeffiziente Bewirtschaftung 4. Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln Durch die Verrechnungsfähigkeit der von den Wasserversorgern und Getränkeherstellern zu leistenden Ausgleichszahlungen bzw. Aufwandsentschädigungen für alle Maßnahmen, die über die „Gute Fachliche Praxis“ hinausgehen, wurde ein Anreiz geschaffen, sich an Kooperationen zu beteiligen. 50 % der kooperationsbedingten Aufwendungen können mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnet werden. Weitere 30 % können Wasserversorger und Getränkehersteller in belasteten Grundwasserkörpern als Förderung zurückerhalten.
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