Ferkelaufzucht in Hütten

Stand: 08/05/2005
Autor: Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel

Innenansicht einer Aussenklima-Huette mit BelegungAussenpferch einer Aussenklima-Huette mit Einstreuung
Die Hütten werden in der Aufzucht mit 50-60 Absetz- ferkeln (10 kg) belegt - durch Aussortieren der schwer- sten Tiere sind dann noch ca. 40 Tiere bei 30 kg Tiergewicht vorhanden.
In der Vormast sind je nach Hüttengröße 20-30 Tiere von 28 bis 50/60 kg üblich.
Als Untergrund wurden betonierte oder gepflasterte Flächen gewählt.
Bewährt hat es sich, die Hütten etwas erhöht aufzubauen und im Auslauf ein leichtes Gefälle von der Hütte weg vorzusehen.
Eingestreut wird meist täglich - je nach Witterung auch wöchentlich. Die Einstreumengen schwanken dabei stark in Abhängigkeit von der Witterung - ca. 5-15 kg / Tag und Hütte.
Ansicht mit Bedachung des AuslaufesDie Häufigkeit des Ausmistens wird sehr betriebsindividuell gewählt - die Angaben reichen von 2 bis 6-wöchigem Abstand je nach Niederschlägen, der Zeitaufwand dazu wird mit 20-60 Minuten pro Hütte angegeben.
Aussenansicht der Anlage
Die Wasserversorgung erfolgt über ein Wasserfaß mit Tränkenippeln und Schlauchbefüllung.

Bei Frostperioden arbeitsaufwendig, z.T. wird für Tage unter -8°C eine Aquarium-Heizung eingebaut.

Aussenansicht der AnlageDer Futterautomat ist groß genug, z.T. gibt es jedoch Kondenswasserbildung im Automat und das Futter läuft nicht gut nach, die Ausformung der Trogschale müßte verbessert werden.

Bei einigen Verbesserungswünschen im Detail wird die Zufriedenheit mit den Hütten meist jedoch mit der Note 2 angegeben.

Andere Form der Aussenklima-Huette
Mittlerweile werden auch andere Hüttenformen - rechteckig statt halbrund - angeboten (siehe Foto) . Auch die Kombination von Hüttenhaltung und Auslauf auf Spaltenboden scheint sich zu bewähren.
Wichtig ist auch die Einstufung dieser Haltungsform nach der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung.
Dabei ist es von Bedeutung, ob die Hütten als Freilandhaltung (Anforderungen in Anlage 4 der Verordnung, u.a. doppelte Einfriedung, Absonderungsmöglichkeiten für die Tiere im Seuchenfall) oder als Auslaufhaltung (Einfriedung zum Verhindern des Entweichens der Tiere und Schild: "Schweinebestand - unbefugtes Füttern und Betreten verboten") angesehen wird.
Der Schweinegesundheitsdienst Rheinland-Pfalz stuft die Hütten als Auslaufhaltung ein. Eine Absprache mit dem zuständigen Kreisveterinär zur Betrachtung des Einzelfalles ist dabei sehr wichtig.
Der Schweinegesundheitsdienst kann dabei unterstützend tätig werden -
Tel.
0261-4040566 (Dr. Schmidt / Dr. Wettlaufer).
In Schweinepest-Sperrgebieten und Beobachtungsgebieten muss unbedgingt sichergestellt werden, dass kein Kontakt mit Wildschweinen möglich ist. In diesen Gebieten wird das Halten von Schweinen in "geschlossenen Ställen" verlangt.
Dies bedeutet, dass eine Überdachung des Auslaufes nötig ist und das Eindringen von Vögeln durch das Anbringen von stabilen Netzen, Gittern o.ä. verhindert wird.
Damit ist die Vorzüglichkeit dieser Haltungsform in diesen Schweinepest-gefährdeten Gebieten erheblich eingeschränkt


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