Finanzierung

In der ländlichen Bodenordnung wird grundsätzlich zwischen Die Verfahrenskosten trägt das Land, die Ausführungskosten fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last. Die Teilnehmergemeinschaft erhält zur Finanzierung der Ausführungskosten Zuschüsse aus Bundes- und Landeshaushaltsmitteln. Die nicht durch Zuschüsse und sonstige Einnahmen gedeckten Kosten werden durch Beiträge der Teilnehmer als Eigenleistung finanziert.