Kooperationen mit der Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten
Wasserschutz ist am besten zu praktizieren, wenn die Betroffenen zusammenarbeiten! Insbesondere in Wasserschutzgebieten werden daher freiwillige Kooperationen zwischen Wasserversorgern (WVU) und Getränkeherstellern (GH) mit der lokalen Landwirtschaft angestrebt und gefördert. Die folgende Broschüre beschreibt die mögliche Vorgehensweise und benennt die Ansprechpartner.
Kooperationen Broschüre Leitfaden_Wasserver-Getränkeher.pdf

Erst nachdem die Ausgangslage in einem Wassereinzugsgebiet dargelegt wurde und bei den folgenden Gesprächen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden konnten, ist die Basis für eine Kooperation geschaffen. Der mögliche Ablauf bis zum Vertragsabschluss der aus Mitteln des Wasserentnahmeentgeltes geförderten Kooperationen, wird in den beiden folgenden Dateien erläutert.
TextVoraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation.pdfTextVoraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation.pdf
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation.pdf

Die anschließende Zusammenarbeit zwischen den WVU/GH und dem einzelnen Landwirt findet auf vertraglicher Basis unter Mitwirkung der Wasserschutzberatung statt. Dabei werden die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Parteien in einem Kooperationsvertrag geregelt (siehe Muster-Kooperationsvereinbarung:
Mustervereinbarung Wasserschutz-Kooperationen 08 2017.pdfMustervereinbarung Wasserschutz-Kooperationen 08 2017.pdf

Für den teilnehmenden Landwirt kann vorbereitend sinnvoll sein, das Angebot der Wasserschutzberatung in Anspruch zu nehmen und sich anhand eigener Nährstoffvergleiche (bei viehhaltenden Betrieben Hoftorbilanz zusätzlich zur Feld-Stall-Bilanz gemäß DüV) intensiver mit dem betrieblichen Nährstoffmangement auseinanderzusetzen.
Mithilfe von Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr sowie nach der Ernte im Herbst soll die N-Düngung optimiert und bewertet werden. Betriebsindividuell oder kooperationsspezifisch können weitere Maßnahmen (wie z.B. reduzierte Bodenbearbeitung nach der Ernte, Begrünung, Zwischenfrüchte, Untersaaten etc.) für die jeweilige Kooperation ausgewählt werden.

Durch die partielle Verrechnungsfähigkeit der von den WVU und GH zu leistenden Ausgleichszahlungen bzw. Aufwendungen für alle Maßnahmen, die über die gfP hinausgehen, wurde ein Anreiz geschaffen, sich an Kooperationen zu beteiligen. 50 % der kooperationsbedingten Aufwendungen können mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnet werden. Weitere 30 % können WVU in belasteten Grundwasserkörpern als Förderung zurückerhalten.

Aktuell werden bestehende Arbeitskreise bzw. andere Formen der Zusammenarbeit zwischen WVU und Landwirten an die Vorgaben der Verrechnungsfähigkeit angepasst. Außerdem befinden sich einige weitere lokale Wasserschutzkooperationen mit WVU und auch mit GH in der Planungs- oder Gründungsphase.


Förderfähige Flächen in Wasserschutzgebieten in mit Nitrat belasteten (rot) und unbelasteten (grün) Grundwasserkörpern (Quelle: U. Keim, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, 2014).

Maßnahmen im Gewässerschutz/Kooperationen

Zielsetzung:

  1. Vermeidung von Nitratauswaschung durch überhöhte N-Bilanzüberschüsse und Herbst-Nmin-Gehalte im Boden
  2. Verringerung der Phosphat und Pflanzenschutzmitteleinträge in die Gewässer durch Bodenerosion, sonstige Verlagerung, sowie fehlerhafter Anwendung und Gerätereinigung
  • Erleichterung zum Übergang ökologischer Landbau
  • Erhalt bzw. Erhöhung der Biodiversität

Drei wichtige Maßnahmen welche in eine Förderrichtlinie der EU zur „Gewässerschonende Landwirtschaft“ aufgenommen werden

1. Gewässerschutz Fruchtfolge

2. Gewässerschonender Weinbau

3. Niedrige Herbst-Nmin-Gehalte


Maßnahmenkatalog_WSB_2021.pdfMaßnahmenkatalog_WSB_2021.pdf



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