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Die Gleichstellungbeauftragten am DLR. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein wichtiger Prozess, der darauf abzielt, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft zu erreichen. Gleichstellung geht uns ALLE an! Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststellenleitung bei der Durchführung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Rheinland-Pfalz zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir achten auf die Entwicklungen in den Dienststellen, weisen auf Ungleichbehandlungen hin und schaffen ein Bewusstsein für geschlechterspezifische Unterschiede. Es gibt nicht die Frauen oder die Männer, es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der Geschlechter und zwischen den Geschlechtern. Weibliche Beschäftigte und Schülerinnen können sich in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Gleichstellungsthemen stehen, an uns wenden (ohne Einhaltung des Dienstweges!) Von der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten profitieren nicht nur die ratsuchenden Frauen und Männer, sondern alle Beschäftigten und die Schulgemeinschaft. Beratung und Informationen zu Hilfsangeboten z.B. Unterstützung in Konflikten, Hilfe bei sexueller Belästigung - selbstverständlich vertraulich und anonym Teilnahme an Auswahlverfahren für mehr Transparenz und Gerechtigkeit Information und Beratung der Leitung zu Gleichstellungsfragen Bestehende Benachteiligungen abzubauen, die meistens Frauen betreffen DLR Westerwald-Osteifel Ulrike Strunk, Dienstsitz Montabaur, Kontakt Heike Jacoby (Stellvertreterin), Dienstsitz Mayen, Kontakt DLR Eifel Annika Gräber, Dienstsitz Bitburg, Kontakt Carmen Winkelmann (Stellvertreterin), Dienstsitz Bitburg, Kontakt DLR Rheinpfalz Isabelle Lampe, Dienstsitz Neustadt/Wstr. (Mußbach), Kontakt Elvira Baumann (Stellvertreterin), Dienstsitz Neustadt/Wstr. (Konrad-Adenauer-Str.), Kontakt DLR Mosel Monika Oster, Dienstsitz Bernkastel-Kues, Kontakt Sandra Gans (Stellvertreterin), Dienstsitz Trier, Kontakt DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Birthe Bald, Dienstsitz Bad Kreuznach, Kontakt Elke Reichert (Stellvertreterin), Dienstsitz Oppenheim, Kontakt Sandra Jakobs (Ansprechpartnerin), Dienstsitz Simmern, Kontakt DLR Westpfalz Sandra Kunz, Dienstsitz Kaiserslautern, Kontakt Ina Zimmer (Stellvertreterin), Dienstsitz Münchweiler, Kontakt Unsere Arbeit FÜR- und MIT-einander! Die Gleichstellungsbeauftragten setzen sich für die Kolleginnen und Kollegen und Schülerinnen und Schüler ein. Unsere Arbeit profitiert von eurer Unterstützung. Was erwarten wir von euch? Denkanstöße Respekt Wertschätzung Offenheit Reden alleine reicht nicht! Damit die Gleichstellung Realität wird, muss sich in den Köpfen und in den Taten der verantwortlich Handelnden etwas ändern. Deshalb erwarten wir als Gleichstellungsbeauftragte der DLRs auch von den Vorgesetzten, Führungs- und Lehrkräften: Das Infrage stellen eingefahrener Verhaltensweisen Der Umgang mit Konfliktsituationen und deren Auswirkungen Das Sensibilisieren für geschlechtsspezifische Rollenbilder Die Potenziale von Frauen und Männern erkennen und gleichberechtigt nutzen Ein toleranter, respektvoller und aufgeklärter Umgang Wozu noch Gleichstellung? In Deutschland ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Artikel 3 des Grundgesetzes seit 1958 festgeschrieben. Deutschland hat in vielen Bereichen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in den letzten Jahrzehnten Fortschritte gemacht, aber es gibt immer noch Defizite in der Gleichstellung. Zum Beispiel gibt es immer noch eine Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, und Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Auch gibt es immer noch Gewalt gegen Frauen, die sich verschiedenster Form zeigt und gegen die angegangen werden muss. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen hat. Das eine Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Dabei meint „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ die Angleichung der tatsächlichen Situation von Frauen und Männern. Dies wird auch als „Gleichstellung“ bezeichnet. Das andere Ziel des LGG ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst. „Vereinbarkeit“ bedeutet, sich gleichzeitig Beruf und Familie widmen zu können. Eine berufliche Karriere soll auch für diejenigen Beschäftigten möglich sein, die familiäre Aufgaben haben wie Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbessert werden – ausdrücklich für beide Geschlechter. Gibt es einen Unterschied zwischen Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung? Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung sind drei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber unterschiedliche Bedeutungen haben. Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und die gleichen Rechte haben, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben, Vermögen oder anderen Eigenschaften. Gleichbehandlung hingegen bedeutet, dass benachteiligte Gruppen in allen Lebenssituationen gleich behandelt werden sollen. Gleichstellung zielt darauf ab, die Situation von benachteiligten oder unterrepräsentierten Gruppen zu verbessern, indem Maßnahmen ergriffen werden, um ihre zahlenmäßigen Anteile in bestimmten Bereichen zu erhöhen. Zusammenfassend: Gleichberechtigung und Gleichbehandlung beziehen sich auf die Gleichheit von Rechten und der Behandlung von Menschen, während Gleichstellung darauf abzielt, die Situation von benachteiligten oder unterrepräsentierten Gruppen zu verbessern, indem Maßnahmen ergriffen werden, um ihre zahlenmäßigen Anteile in bestimmten Bereichen zu erhöhen. Beratungsstellen Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (www.frauennotruf-mainz.de): 06131 / 221 213 Onlineberatung Frauennotruf Mainz: www.onlineberatung-frauennotruf-mainz.de Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 | #schweigenbrechen | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (rund 170 Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe): www.frauen-gegen-gewalt.de Onlineberatung für Mädchen und junge Frauen des FeM Mädchenhaus Frankfurt/Main: www.fem-onlineberatung.de Antidiskriminierungsstelle des Bundes: www.antidiskriminierungsstelle.de Krisenhotline der SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau): 0561 / 785 10101 Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung Service und Vernetzungsstelle für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz: Landesgleichstellungsgesetz - Was wird geregelt? Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) Rheinland-Pfalz: Verwirklichung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Wikipedia: Gleichstellung der Geschlechter Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Datenreport 2021 Einstellungen zur Rollenverteilung zwischen Frau und Mann Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Gleichstellungspolitik - Politik für Frauen und Männer Gesetze im Internet: Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) Zum Download Mai 2024 - Nehmen wir Gleich stellung
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